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Haupt und Finanzausschuss

 

Gemeindeentwicklungsausschuss

 

Bürgerausschuss

 

Schulausschuss

 

Rechnungsprüfungssauschuss

 

Betriebsausschuss für das Abwasserwerk der Gemeinde Bestwig


Haupt- und Finanzausschuss

Für die CDU im Ausschuss

Listenvertretung

Bracht, Martin 1. Vollmer,Lothar
Deutschbein, Holger 2. Schüttler, Paul
Dolle, Georg 3. Heimes, Thomas
Dümpelmann, Falk 4. Mikitta, Ulrike
Eikeler, Peter 5. Hogrebe, Burkhard
Gerold, Winfried 6. Kettner, Martin
Heinemann, Rudolf 7. Schmücker, Jürgen
Ramspott, Manfred  
Schulte, Roland
Voß, Clemens
Vorsitzender: Ralf Péus        (CDU)
stv.Vorsitzender: Martin Bracht (CDU)

Aufgaben

(1)       Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet

a)                   in allen Angelegenheiten, soweit nicht

aa)          der Rat von Gesetzes wegen (z.B. § 41 GO) oder auf Grund eines ausdrücklichen Vorbehaltes selbst entscheidet,

bb)          ein anderer Ausschuss Entscheidungsbefugnis hat,

cc)          die Entscheidungsbefugnis nach der Gemeindeordnung und § 10 dieser Zuständigkeitsordnung beim Bürgermeister liegt,

b)                  gemäß §§ 66 Abs. 7 und 68 Landespersonalvertretungsgesetz, wenn zwischen dem Bürgermeister und dem Personalrat keine Einigung zustande kommt,

c)                   über die Verfügung von Gemeindevermögen, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken und die Vornahme von Schenkungen sowie die Hingabe von Darlehen der Gemeinde, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt oder aber der Bürgermeister nach dieser Zuständigkeitsordnung (§ 10) zuständig ist,

d)                  auf Grund der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Gemeinde sowie über den Verzicht auf Geltendmachung von Forderungen in der jeweils geltenden Fassung,

e)                   im Rahmen der bereitgestellten Mittel, soweit im Einzelfall der Betrag von 125.000 € überschritten wird, nach Vorberatung durch den Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt

ea)          über alle mit dem Neubau, dem Ausbau und der Unterhaltung von Wegen, Straßen, gemeindeeigenen Gebäuden und Anlagen in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten,

eb)          über den An- und Verkauf von Materialien, Ankauf von Maschinen, Gerätschaften und dergleichen für den Bauhof,

ec)          über die Straßenbeleuchtung;

f)                    im Rahmen der bereitgestellten Mittel über alle Maßnahmen des Forstbereiches, soweit nicht der Bürgermeister zuständig ist,

g)                  über die Vergabe von Aufträgen aus dem Bereich der gesamten Verwaltung, soweit Etatmittel bereitgestellt sind oder der Auftrag nicht von anderen Ausschüssen oder vom Bürgermeister vergeben werden kann.

(2)                 Dem Ausschuss obliegt die Förderung des Fremdenverkehrs in der Gemeinde Bestwig. Er ist befugt, alle Angelegenheiten, die der Förderung des Fremdenverkehrs dienen, zu beraten und entsprechende Empfehlungen an den Rat und andere Ausschüsse abzugeben.

(3)                 Der Ausschuss entscheidet über Maßnahmen im Bereich des Stadtmarketings, soweit es sich nicht um laufende Geschäfte der Verwaltung handelt, für die der Bürgermeister zuständig ist.

(4)                 Der Ausschuss spricht an den Rat Empfehlungen über die Ansiedlung von Gewerbebetrieben aus, soweit nicht der Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt zuständig ist. Außerdem obliegen ihm die Entscheidungen über die sonstigen Angelegenheiten der Struktur- und Wirtschaftsförderung.

(5)                 Der Ausschuss entscheidet über die Vergabe von Auftägen in dringenden Fällen, die keinen Aufschub dulden, über die Haushaltsansätze hinaus, wenn nach den Erklärungen des Bürgermeisters der Haushaltsausgleich gesichert ist (die für die Haushaltsüberschreitungen geltenden Bestimmungen - § 82 GO bleiben unberührt),

(6)                 Der Ausschuss entscheidet über die Ernennung, Beförderung und Entlassung der Beamten des einfachen und mittleren Dienstes sowie deren Versetzung in den Ruhe- oder Wartestand. Für die Ernennung, Beförderung und Entlassung der übrigen Beamten ist der Rat zuständig.

(7)                 Der Ausschuss entscheidet über die Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung von Angestellten, soweit dafür nicht der Bürgermeister nach § 10 dieser Zuständigkeitsordnung zuständig ist,

(8).          Der Ausschuss entscheidet ferner gemäß § 60 Abs. 1 GO in Fällen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist.

Darüber hinaus obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss und Ausschuss für Struktur- und Wirtschaftsförderung die Vorberatung über alle zu erhebenden Gebühren und Beiträge.

 

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Gemeindeentwicklungsausschuss

Für die CDU im Ausschuss

Listenvertretung

Deutschbein, Holger
1. Metten, Bernhard (Sk.-B.)
Dolle, Georg
2. Bracht, Martin
Heimes, Thomas
3. Becker-Gödde, Wilhelm (Sk.-B.)
Heinemann, Rudolph
4. Gerold, Winfried
Hofius, Joachim (Sk.-B.)
5. Schüttler, Paul
Hogrebe, Burkhard
6. Schulte, Roland
Schmücker, Jürgen
7. Valentin, Oliver Sk.-B.)
Strube, Hubert
8. Ramspott, Manfred
Vollmer, Lothar
9. Dümpelmann, Falk
Voss, Josef-Clemens
10. Eikeler, Peter
Vorsitzender: Heinemann, Rudolf (CDU)
stv.Vorsitzender: Sommer, Paul Theo (SPD)

Aufgaben

(1)         Alle mit Straßenneubaumaßnahmen der Gemeinde zusammenhängenden Fragen einschließlich der Straßenplanung fallen in die Zuständigkeit dieses Ausschusses.

(2)                 Dem Ausschuss obliegen die gesamte Vorbereitung der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Sanierungsplan, Entwicklungsplan), die Durchführung der im Rahmen der Bauleitplanung notwendig werdenden sonstigen Planungen sowie die Durchführung von Wettbewerben.

(3)                 Ist in einem baurechtlichen Genehmigungsverfahren das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich, trifft die Entscheidung darüber der Ausschuss, sofern nicht der Bürgermeister im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Geschäfte der laufenden Verwaltung entscheidet.

(4)                 Im Rahmen der bereitgestellten Mittel entscheidet der Ausschuss, sofern nicht nach § 10 der Bürgermeister zuständig ist und ferner im Einzelfall der Betrag von 125.000 € nicht überschritten wird, über folgende Angelegenheiten:

a)                   über alle mit dem Neubau, dem Ausbau und der Unterhaltung von Wegen, Straßen, gemeindeeigenen Gebäuden und Anlagen im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten,

b)                  über den An- und Verkauf von Materialien, Ankauf von Maschinen, Gerätschaften und dergleichen für den Bauhof,

c)                   über die Straßenbeleuchtung.

(5)                 Der Ausschuss entscheidet über das gesamte Friedhofswesen.

(6)                 Der Ausschuss entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten des Pflanzen-, Tier- und Artenschutzes, der Umweltverträglichkeitsprüfung, der Förderung der Umweltschutzinstitutionen.

(7)                 Der Ausschuss ist zuständig für die Vergabe von Planungsaufträgen zur Erhebung von grundlegenden Umweltinformationen (Umweltgutachten, Aufstellung von Messprogrammen, Erstellung von Katastern und Plänen etc.)

(8)                 Der Ausschuss entscheidet über die Vergabe von Umweltpreisen, Förderung des Umweltbewußtseins in der Bevölkerung und die Abgabe von Stellungnahmen der Gemeinde bei besonderen Umweltbelastungen.

(9)                 Der Ausschuss entscheidet in sämtlichen Angelegenheiten, die die Abfallwirtschaft betreffen.

 

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Bürgerausschuss

Für die CDU im Ausschuss

Listenvertretung

Bartsch, Gisela (Sk.-B.)
1. Gödde, Katharina
Dümpelmann, Falk
2. Eikeler, Peter
Dohle, Gertrudis (Sk.-B.)
3. Schulte, Roland
Gerold, Winfried
4. Deutschbein, Holger
Kettner, Martin
5. Ramspott, Manfred
Mikitta, Ulrike
6. Heimes, Thomas
Meyer-Kühn, Steffi (Sk.-B.)
7. Vollmer, Lothar
Nolte, Burkhard
8. Bracht Martin
Schüttler, Paul
9. Heinemann, Rudolf
Schmücker, Jürgen
10. Voß, Josef-Clemens

Sk. Einw. Mukunthan, Anandam

Vorsitzender
Bagaric, Birgit (SPD)
stellv. Vorsitzender
Gerold, Winfried (CDU)

Aufgaben

(1)                 Der Ausschuss hat die Aufgabe, sich der Belange der Jugend, Familien und Senioren anzunehmen.

Er unterstützt und fördert die Arbeit sonstiger Institutionen.

(2)                 Der Ausschuss entscheidet in sozialen Belangen, die nicht gesetzlich geregelt sind (z.B. Bundessozialhilfegesetz, Sozialgesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Reichsversicherungsordnung). Er soll hierbei auch die Angelegenheiten der Jugendlichen, der Familien, der älteren Mitbürger und der Ausländer beraten und Initiativen ergreifen (u.a. Entwicklungspläne für Altenplätze, Heim- unf Pflegestationen).

(3)                 Die Aufgaben im Bereich des Kindergartenwesens obliegen dem v.g. Ausschuss. Hierzu gehören u.a. die Aufstellung von Kindergartenbedarfsplänen, die Entscheidung über die Gewährung von Betriebskosten an kirchliche Träger und die Entscheidung über die Gewährung von Fahrtkosten.

(4)                 Der Ausschuss hat die Aufgaben,

a)                   Kultur-, Brauchtum und Geselligkeit zu pflegen und Einrichtungen und Initiativen auf diesem Gebiet zu unterstützen und zu fördern,

b)                  den Sport zu unterstützen und zu fördern,

c)                   das Vereinsleben zu unterstützen und zu fördern.

(5)                 Dem Ausschuss obliegt die Zusammenarbeit mit den Vereinen und Einrichtungen, die sich die Aufgaben unter 4a-c zum Ziel gesetzt haben.

(6)                 Der v.g. Ausschuss entscheidet über die Grundsätze der Benutzung der gemeindeeigenen Sporteinrichtungen.

(7)                 Der Ausschuss hat die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz wahrzunehmen.

(8)                 Der Ausschuss ist befugt, in seinem Geschäftsbereich im Rahmen der durch die Haushaltssatzung bereitgestellten Mittel die Entscheidungen zu treffen.

 

 

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Schulausschuss

Für die CDU im Ausschuss

Listenvertretung

Dümpelmann, Falk 1. Anne Lochthove (Sk.-B.)
Eikeler, Peter 2. Gerold, Winfried
Hofius, Bärbel (Sk.-B.) 3. Heinemann, Rudolf
Kappe, Björn (Sk.-B.) 4. Bracht, Martin
Kettner, Martin 5. Schmücker, Jürgen
Mikitta, Ulrike 6. Deutschbein, Holger
Ramspott Manfred 7. Schulte, Roland
Stappert, Magdalene (Sk.-B.) 8. Voß, Josef-Clemens
Sk.-Einw. Aydin, Sevim  
Vorsitzender
Ramspott, Manfred (CDU)
stellv. Vorsitzender
Schröder, Frank (SPD)

Aufgaben

(1)      Der Schulausschuss hat die Rechte und Pflichten, die dem Schulträger durch das Schulverwaltungsgesetz aufgetragen sind, wahrzunehmen.

(2)       Dem Schulausschuss obliegt die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und dem Schulträger unter Berücksichtigung des Schulmitwirkungsgesetzes.

(3)       Der Schulausschuss gibt an den Rat eine Empfehlung im Rahmen des Vorschlagsrechts nach § 21 Schulverwaltungsgesetz bei der Besetzung von Stellen der Schulleiter und deren ständiger Vertreter an den Schulen der Gemeinde Bestwig.

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Rechnungsprüfungsausschuss

Für die CDU im Ausschuss

Listenvertretung

Deutschbein, Holger 1. Heinemann, Rudolf
Dümpelmann, Falk 2. Bracht, Martin
Eikeler, Peter 3. Mikitta, Ulrike
Gerold, Winfried 4. Ramspott, Manfred
Kettner, Martin 5. Dolle, Georg
Schüttler, Paul 6. Schmücker, Jürgen
Schulte, Roland 7. Vollmer, Lothar
Voß, Josef-Clemens 8. Hogrebe, Burkhard
Vorsitzender
Scherwing, Jörg-Michael (SPD)
stellv. Vorsitzender
Deutschbein, Holger (CDU)

Aufgaben

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung der Gemeinde (§ 59 Abs. 3 GO).

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Betriebsausschuss für das Abwasserwerk der Gemeinde Bestwig

Für die CDU im Ausschuss

Listenvertretung

Bracht, Martin 1. Dolle, Georg
Gerold, Winfried 2. Schmücker, Jürgen
Kreutzmann, Wigbert (Sk.-B.) 3. Heinemann, Rudolf
Mikitta, Uwe (Sk.-B.) 4. Hogrebe, Burkhard
Prescher, Michael (Sk.-B) 5. Heimes, Thomas
Schüttler, Paul 6. Vollmer, Lothar
Sommer, Markus (Sk.-B.) 7. Ramspott, Manfred
Voß, Josef-Clemens 8. Kettner, Martin
Vorsitzender
Bracht Martin (CDU)
stellv. Vorsitzender
Bathen Ulrich (SPD)

Aufgaben

Der Ausschuss entscheidet im Rahmen der Betriebssatzung über alle Angelegenheiten der Gemeindewerke, soweit sie nicht nach § 41 Abs. 1 und § 4 der Eigenbetriebsverordnung dem Rat zur Entscheidung vorbehalten sind. Dazu gehört auch die Entscheidung des Ausschusses über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten.

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